Licht an oder aus?

[27.08.2019] Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer, Lichthupe und Co. – die Beleuchtung ist technisch top, nur der Autofahrer hat Probleme bei der Bedienung.

Weil leider nicht alle Leuchten automatisch funktionieren, sollte gerade in der dunklen Jahreszeit darüber Klarheit herrschen. Wann sollen die Lichter strahlen? Hier kommt die Erleuchtung von A wie Abblendlicht bis W wie Warnblinklicht.

Abblendlicht

Tagsüber im Tunnel, im Parkhaus, beim Abschleppen und bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen ist das Fahrlicht bzw. Abblendlicht einzuschalten. Sicherheitshalber sollten Besitzer von Autos ohne Tagfahrlicht das Abblendlicht am Tag generell einschalten. In der Dunkelheit sorgt es dafür, dass der Gegenverkehr nicht geblendet wird.

Blinklicht

Wer abbiegen will, betätigt den Fahrtrichtungsanzeiger. Das gilt auch, wenn ein Pfeil auf der Fahrbahn oder das blaue Schild mit weißen Pfeilen die Richtung vorgeben. Der Blinker ist ebenso zu setzen bei abknickender Vorfahrt, beim Wenden, Überholen, beim Fahrstreifenwechsel und Umfahren eines Hindernisses. Ist ein Kreisverkehr in Sicht, gilt: nicht blinken bei der Einfahrt, blinken bei der Ausfahrt.

Fernlicht

Mit Fernlicht kommt außerorts Licht ins absolute Dunkel. Tauchen entgegenkommende oder vorausfahrende Fahrzeuge auf, muss abgeblendet werden. Auf gut ausgeleuchteten Straßen ist das Fernlicht verboten.

Lichthupe

Mit der Lichthupe werden andere Verkehrsteilnehmer gewarnt. Gängige Beispiele: Leuchten wurden nicht an- oder ausgeschaltet, oder man will Vorausfahrenden das Überholen signalisieren. Die Warnung vor einer Tempokontrolle ist nett gemeint, aber nicht erlaubt.

Nebelscheinwerfer

Sie werden wie oft irrtümlich angenommen nicht nur bei Nebel, sondern auch bei Sichtbehinderungen durch Schnee oder Regen eingeschaltet. Nebelscheinwerfer können zusätzlich zum Stand- oder Abblendlicht leuchten, nicht aber als blendende Alternative zum Tagfahrlicht. Erlaubt sind sie außerhalb von Orten ab einer Sichtweite von unter 100 Metern, innerorts von unter 60 Metern und auf Autobahnen bei 150 Metern Sichtweite.

Nebelschlussleuchte

Nebelschlussleuchten blenden stark. Die Sichtgrenze beträgt deshalb 50 Meter. Orientierung gibt der Abstand zwischen zwei Leitpfosten. Es darf nicht schneller als Tempo 50 gefahren werden.

Warnblinklicht

Das Warnblinklicht soll Gefahren signalisieren und bekommt seine Chance in Fällen wie diesen: Das Auto hat eine Panne, es wird abgeschleppt oder ist in einen Unfall verwickelt. Am Stauende warnt der Fahrer damit Nachfolgende. Ein No-Go dagegen: Mal schnell mit eingeschaltetem Warnlicht in zweiter Reihe parken ist hingegen verboten.

Letzte Änderung: 28.08.2019Webcode: 0125911