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Lichtpflicht am Tag für alle und überall?

Tagfahrleuchten sind seit 2011 für alle neuen Fahrzeugtypen vorgeschrieben. Foto: ProMotor

Sicherheit geht vor: Wer mit Tagfahrlicht unterwegs ist, wird von anderen vor allem in Alleen, Häuserschluchten oder bei tief stehender Sonne besser gesehen.

Das passive Signallicht verbraucht im Vergleich zum Abblendlicht weniger Strom und ist somit umweltfreundlich. Seit 2011 ist das Tagfahrlicht für alle neuen Fahrzeugtypen vorgeschrieben.

Soweit, so gut. Was aber gilt bei Nebel und Schneetreiben? Gibt es Tagfahrleuchten zum Nachrüsten? Und wo in Europa muss das Licht ganzjährig leuchten?

Gibt es in Deutschland eine Pflicht, Tagfahrlicht zu nutzen?

Tagfahrlicht wird zwar für alle Kraftfahrzeuge empfohlen, eine Pflicht gibt es laut Paragraph 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allerdings nur für Krafträder.

Wie funktionieren die Leuchten?

Sie schalten sich beim Starten automatisch ein, das Abblendlicht bleibt dunkel. Umgekehrt erlöschen sie bei Einbruch der Dunkelheit oder werden gedimmt, wenn die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet wird. Das Licht ist auf den Gegenverkehr parallel zur Straße gerichtet.

Welche technischen Lösungen gibt es?

 Es gibt Halogen- und LED-Leuchten. Besonders langlebig und energiesparend sind Tagfahrleuchten mit LEDs.

Der Winter bringt Schnee und Nebel. Reicht Tagfahrlicht da aus?

Nein. Die StVO schreibt vor: „Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren.“ Dann sind auch die Heckleuchten eingeschaltet. Das erhöht die Sicherheit.

Zusätzlich sollten bei extrem schlechtem Wetter auch die Nebelscheinwerfer genutzt werden. Sie leuchten die Seitenbereiche vor dem Fahrzeug aus und helfen bei der Orientierung. Die Nebelschlussleuchte hingegen darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern zum Einsatz kommen.

Wer außerorts trotz erheblicher Sichtbehinderung ohne Abblendlicht fährt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, mit Gefährdung 75 Euro.

Lassen sich Tagfahrleuchten nachrüsten?

Ja. Zu empfehlen sind sparsame Tagfahrleuchten in LED-Technik. Die Fachwerkstatt hat passende Angebote und kennt insbesondere die Anbauvorschriften.

Wie halten es unsere Nachbarn mit der Lichtpflicht am Tag?

Die Regelungen sind unterschiedlich. Die meisten Länder verordnen Tagfahrleuchten ganzjährig inner- und außerorts, einige nur im Winter, streckenweise oder außerorts.

Deutschland und Frankreich beispielsweise empfehlen das Sicherheitslicht, Österreich verzichtet für mehrspurige Fahrzeuge ganz darauf.

Unter der Lichtpflicht am Tag verstehen die meisten Länder übrigens das normale Abblendlicht. Tagfahrleuchten werden aber in der Regel toleriert. Lichtsündern hingegen drohen teils empfindliche Strafen.

Letzte Änderung: 28.08.2017Webcode: 0115549