Material zum Herunterladen

Parken im Winter – ein frostiges Unterfangen

Das Parken im Winter kann einige Tücken mit sich bringen. Foto: ProMotor

Vielleicht kommt der Winter in diesem Jahr ganz überraschend ja doch mit klirrender Kälte, Eis und Schnee. Dann stellen sich die Fragen: Dürfen zugeschneite Verkehrsschilder ignoriert werden? Was tun, wenn Streugut den Autolack beschädigt? Und wie finde ich unter all den dicken, weißen Schneehauben mein Auto wieder? Die Antworten hat Rechtsanwalt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. 

Verkehrsschilder sind oft mit Schnee bedeckt. Darf ich sie ignorieren?

So einfach ist es leider nicht. Laut Rechtsprechung müssen Autofahrer Verkehrszeichen mit einem raschen und beiläufigen Blick ausmachen können. Schilder, die schon an ihrer Form zu erkennen sind wie das dreieckige Vorfahrtszeichen, behalten ihre Rechtsgültigkeit. Anders die runden Tempolimit- oder Halte- und Parkverbotsschilder: Deren Bedeutung lässt sich dick verschneit schwer erraten. Ortskundige können sich dagegen nicht aus der Affäre ziehen.

Mein Auto wurde auf zugeschneiter Straße abgeschleppt, weil es Räumfahrzeuge behindert hat. Ist das rechtens?

Leider ja. Die Polizei darf abschleppen lassen, wenn Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit besteht und Verkehrsteilnehmer konkret behindert werden.

Das Streugut von Räumfahrzeugen kann parkende Fahrzeuge beschädigen. Was tun?

Das ist ärgerlich und die Teillackierung ziemlich teuer. Zwar trifft in der Regel das Streufahrzeug und damit den Beauftragten oder die Gemeinde eine Schuld. Doch die muss erst einmal nachgewiesen werden – ein eher aussichtsloses Unterfangen.  Denn generell räumen die Fahrzeuge in engen Straßen mit einer  Streubreite auf niedrigster Stufe.

Nützlich für die Beweislage sind Fotos vom Auto, von der Umgebung, möglicherweise anderen geschädigten Fahrzeugen und – sofern vor Ort – von Zeugen wie Ladeninhaber oder Passanten. Wird das Streugut dagegen von anderen vorbeifahrenden Autos aufgewirbelt, gehen die Fahrzeughalter leer aus.

Wer kommt für Schäden an Autos auf, die durch Dachlawinen oder Eiszapfen verursacht wurden?

Derjenige, welcher seiner Verkehrssicherungspflicht mit zumutbaren Mitteln am Haus, auf Gehweg und Straße nicht nachgekommen ist. Das kann der Hauseigentümer, der Verwalter oder der Mieter sein. Es gibt regional unterschiedliche Vorgaben, wann bei welcher Dachneigung ein Schneegitter angebracht werden muss. Schlussendlich gibt es immer noch die Möglichkeit, Schäden von der Vollkasko oder bei Glasbruch von der Teilkasko regulieren zu lassen.

Autofahrer sollten vor dem Parken immer ein Auge auf sehr schräge Dächer und Riesen-Eiszapfen haben. Wer die Lage in besonders schneereichen Gegenden kennt und unter einer Dachlawine parkt, riskiert im Schadenfall sogar eine Mithaftung.

Zahlt die Versicherung, wenn man zum Parken in einen Schneehaufen und dabei gegen einen Poller fährt?

Den Schaden reguliert die Vollkaskoversicherung, kassiert vom Versicherten allerdings die eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung. Am besten, man meidet die Schneehaufen. Verharschter Schnee kann außerdem Stoßfänger oder Spoiler beschädigen.

Nach dem Schneegestöber in der Nacht sehen meist alle Autos gleich aus. Die Suche nach dem eigenen kann zum Geduldsspiel werden.

Da hilft nur, sich den Parkplatz zu merken – ganz einfach mit einem Handyfoto. Wer das Auto für längere Zeit an derselben Stelle parkt, sollte es ab und an vom Schnee befreien. Das erleichtert später nicht nur die Suche, sondern möglicherweise auch das Losfahren. Nicht selten ist aus dem beiseitegeschobenen Schnee ein verharschter, vereister Haufen geworden.

Letzte Änderung: 29.10.2020Webcode: 0131949