Potz Blitz und Donner!

[06.05.2020] Vorsicht, Autofahrer! In den kommenden Monaten drohen wieder stürmische Zeiten. Sommergewitter werden mit Hagel, Starkregen und Stürmen über das Land fegen. Naturgewalten, die Leben, aber auch viel Geld kosten.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft schätzt die Schäden der schweren Unwetter an Kraftfahrzeugen im vergangenen Jahr auf eine Milliarde Euro.

Das bedeutet nahezu eine Verdoppelung zum Vorjahr. Allein die Unwetterserie und der Hagel an Pfingsten kosteten 350 Millionen Euro. 

„Gegen die Naturgewalten können Autofahrer wenig ausrichten, vor der Gefahr schützen aber  Versicherungen und eine defensive Fahrweise“, sagt Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. 

Wie können sich Autofahrer auf die Unwetter einstellen?

Sturmwarnungen ernst nehmen: Radio und TV veröffentlichen die aktuellen Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes. Darauf unbedingt achten und  wenn möglich das Auto stehen lassen.   

Gefahren kennen: Bei Starkregen füllen sich Unterführungen und Tiefgaragen rasant schnell mit Wasser. Auf Brücken oder in Tunnelausfahrten droht Seitenwind.

Mit umherfliegenden Ästen ist bei Fahrten durch den Wald zu rechnen. Und wer bislang am Warnschild „Seitenwind“ (Zeichen 117) achtlos vorbeigefahren ist – es steht nicht umsonst an den gefährlichen Stellen.

Angepasst fahren: Das heißt: Tempo runter, Abstand halten, Licht anschalten, vorausschauend fahren. Wasserlachen möglichst nicht durchqueren, es droht ein kapitaler Motorschaden. Bei Seitenwind hilft Gegenlenken. 

Wer zahlt die Schäden?

Dafür stehen Teil- und Vollkaskoversicherung gerade. Bezahlt werden Schäden verursacht durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Dafür muss der Sturm aber schon mit mindestens Windstärke acht aufs Fahrzeug drücken.

Wer aber gegen einen bereits auf die Fahrbahn gefallenen Baum prallt oder das Auto durch eine geflutete Straße lenkt, ist auf die Vollkasko angewiesen und wird im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft. 

Welche Pflichten haben Autofahrer bei der Regulierung?

Sie müssen den Schaden dem Versicherer unverzüglich noch vor einer Reparatur melden und ihn auch dokumentieren: Tag, Zeit, Ort, Fotos. Den Nachweis über die Sturmstärke gibt’s beim Wetteramt. 

Letzte Änderung: 07.05.2020Webcode: 0129506