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Was tun, wenn‘s im Ausland kracht?

Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten & Co. immer im "Gepäck" haben. Quelle: ProMotor

Gestrandet im masurischen Wald, das Auto zerlegt, der Unfallgegner wütend. Die einzig gute Nachricht: Kind und Kegel toben munter in der Pampa. Das ist alles schon schlimm genug, aber im fremden Land, mit fremder Sprache und fremden Regeln? 

Über 28 000 Mal meldeten deutsche Autofahrer 2014 Auslandsunfälle. Besonders häufig krachte es von Juli bis September. Die meisten Karambolagen gab es laut Unfallstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in Italien,  Frankreich, den Niederlanden, in Österreich und Polen.

Reisende fahren auf Nummer sicher und behalten vor Ort die Nerven, wenn sie schon zuhause Fakten und Papiere für den Fall der Fälle zusammentragen.

Vor der Reise informieren

·        Andere Länder, anderer Versicherungsschutz. Haftpflicht und Vollkasko sind abgeschlossen, oft liegen aber die Deckungssummen und Schadenersatzleistungen der Haftpflicht im Ausland unter den deutschen Standards. Ein Auslandsschadenschutz schließt diese Lücke bei unverschuldeten Unfällen. Die Weiterfahrt nach einem Unfall oder einer Panne ermöglichen Schutzbriefe von Automobilclubs und Versicherern.

·        Ins Gepäck gehören die Grüne Karte als Versicherungsnachweis und der Europäische Unfallbericht – mittlerweile in elf Sprachen erhältlich – plus Übersetzungsbroschüre.

·        Alle Notrufnummern werden im Handschuhfach deponiert oder im Handy gespeichert.

·        Last but not least: Nur wer die Verkehrsregeln kennt, tappt nicht in Polizeifallen. Die wichtigsten sollten bekannt sein.

Am Unfallort helfen und sichern

·        Nach dem Unfall gilt: Warnblinklicht einschalten, Warnweste überstreifen und Unfallstelle mit Warndreieck sichern. Die drei W’s gehören auch deshalb immer in Griffnähe und nicht unters Gepäck.

·        Verletzte brauchen schnelle Erste Hilfe – im Notfall von Beteiligten, in jedem Fall von Rettungskräften. Die europaweit einheitliche Rufnummer von Rettungsdienst und Polizei lautet 112.

·        Bei Personenschäden sowie großen und möglichst auch kleinen Blechschäden sollte im Ausland die Polizei vor Ort sein und eine Unfall-Bestätigung ausschreiben.

·        Die Unfallbeteiligten füllen jeweils in der Muttersprache den Europäischen Unfallbericht aus. Ist kein Formular zur Hand, werden Name, Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners sowie das Autokennzeichen notiert.

·        Fotos vom Unfallort und den Fahrzeugschäden erleichtern später die Beweisführung.

Zuhause den Schaden klären

·        In jedem EU-Land arbeiten Schadenregulierungsbeauftragte aller europäischen Versicherer.  Der Zentralruf der Autoversicherer (kostenfrei unter 0800 25 026 00) vermittelt die Ansprechpartner, die den Schaden mit der ausländischen Gesellschaft regulieren.

·        Scheitert die Schadenregulierung innerhalb von drei Monaten, springt die Verkehrsopferhilfe mit ihrer deutschen Entschädigungsstelle ein.

Letzte Änderung: 06.04.2018Webcode: 0106005