Neu HU-Richtlinie: Das kommt, das bleibt

[09.05.2018] Bonn. Die bange Frage stellt sich besonders Fahrern älterer Fahrzeuge: Schafft mein Auto die Hauptuntersuchung (HU)?

Ein guter Plan ist es, die HU im Prüfstützpunkt der Kfz-Werkstatt des Vertrauens durchführen zu lassen.

Dort kann der fahrbare Untersatz bei einem Vorab-Check durch den Kfz-Meister auf mögliche Schwachstellen geprüft und gezielt auf die HU vorbereitet werden.  

Ab Mai gibt es neue Vorgaben für die HU. Was sich für Autofahrer und Tester ändert, erläutert André Skupin, Technischer Leiter Dekra e.V. in Dresden.   

Warum waren die Änderungen bei der HU notwendig?

Die Vorgaben der EU-Richtlinie von 2014 zur Periodisch-Technischen Fahrzeugüberwachung müssen bis zum 20. Mai von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Deshalb tritt zu diesem Datum in Deutschland die neue HU-Richtlinie in Kraft. 

Worauf müssen sich die Autofahrer jetzt einstellen? Was kommt auf die Prüfingenieure zu?

Viele Änderungen werden Autofahrer im Normalfall gar nicht bemerken. Größere Auswirkungen gibt es für die Arbeit der Prüfingenieure, etwa was die Bezeichnung von Mängeln und deren Einstufung betrifft. 

Neu ist die Kategorie "Gefährlicher Mangel". Was bedeutet das für die betroffenen Autos?

Bisher kennen wir bei der HU in Deutschland vier Kategorien: „Ohne Mangel“, „Geringer Mangel“, „Erheblicher Mangel“ und „Verkehrsunsicher“.

Im Zuge der EU-Harmonisierung wird nun die zusätzliche Kategorie „Gefährlicher Mangel“ eingeführt. Sie stellt eine Differenzierung  zwischen „Verkehrsunsicher“ und „Erheblicher Mangel“ dar.

Damit bescheinigt der Prüfingenieur dem Halter, dass diese Mängel an seinem Fahrzeug den Verkehr direkt gefährden.

Eine Fahrt zur Werkstatt zwecks Reparatur wird aber noch als vertretbar angesehen – anders als bei der Kategorie „Verkehrsunsicher“, die eine unmittelbare Stilllegung durch die Zulassungsstelle nach sich zieht.    

Wenn beispielsweise alle Bremsleuchten ohne Funktion sind, wird das bisher als „Erheblicher Mangel“ eingestuft. Künftig ist es ein „Gefährlicher Mangel“.

Genauso ist es, wenn die Reifen kein Profil mehr haben.    

Es gibt auch Änderungen bei der Bezeichnung und Einstufung einzelner Mängel. Welche sind das? 

Beispiel: Reifendruckkontrollsysteme. Hier wurden bisher nur geringe Mängel attestiert. Neu ist die Einstufung als erheblicher Mangel, wenn etwa ein vorgeschriebenes System fehlt oder überhaupt nicht funktioniert.

Informiert das Fahrzeug den Fahrer aber durch eine Warnleuchte über den Fehler, ist weiterhin ein geringer Mangel vorgesehen. 

Auch bei der Lichttechnik gibt es Änderungen: Eine einzelne defekte Schlussleuchte war bisher ein geringer Mangel und wird mit der neuen Richtlinie zu einem erheblichen Mangel – die Plakette wird nicht zugeteilt.

Umgekehrt sind künftig alle Mängel an der Kennzeichenbeleuchtung nur noch als gering einzustufen.   

Jedes fünfte Fahrzeug fiel 2017 bei der Hauptuntersuchung durch. Wie wird sich die HU-Neufassung auf die Mängelquoten auswirken? Rechnen Sie jetzt mit noch mehr Durchfallern?

Wie beschrieben werden einige Mängel künftig als erheblich eingestuft, die bisher geringe Mängel waren, aber auch umgekehrt.

Deshalb ist es schwierig, eine Prognose über die Bestehensquote der HU zu stellen.

Letzte Änderung: 09.05.2018Webcode: 0119663