Elektromobilität 2019: das kommt neu

Die Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge muss weiter verbessert werden. Foto: ProMotor/T. Volz.

[06.02.2019] Bonn. Seit Jahren viel diskutiert kommt die Elektromobilität in Deutschland nicht so richtig in Fahrt. Jedoch spricht vieles dafür, dass es 2019 mit dieser Mobilitätsform nach vorne geht.

Neue Modelle stehen in den Startlöchern

Gerade preiswertere E-Modelle, insbesondere für den Stadt- und Nahverkehr werden 2019 den deutschen Automarkt bereichern: Der e.GO Life – entwickelt von dem Team der technischen Universität Aachen, das auch den Transporter Streetscooter entworfen hat – wird seinen Serienstart Mitte 2019 haben.

Ebenfalls dieses Jahr wird der Kabinenroller „Microlino“ zu haben sein. Das kleine City-Auto hat als Vorbild die Isetta von BMW aus dem Jahr 1955. Hinzu kommt der Smart, der ab 2020 nur noch mit Elektromotor zu haben ist.

Und die Hersteller wie Volkswagen versprechen ein regelrechtes Feuerwerk an Elektromodellen: Gut drei Dutzend neue Elektroauto-Modelle werden 2019 und 2020 auf den Markt kommen. Diese E-Modell-Palette mit Basispreisen ab 12.000 Euro wird besonders für Berufspendler, Pflegedienste oder Stadtkuriere interessant.

Staatliche Förderung der E-Mobilität

Bis Ende 2018 waren in Deutschland knapp 200 000 E-Fahrzeuge angemeldet. Dabei haben die rein batteriebetriebene Autos bei den Zulassungszahlen 2018 deutlich zugelegt.

Trotz des staatlich geförderten Umweltbonus blieb der Durchbruch für Elektroautos noch aus. Das Förderprogramm läuft noch bis 30. Juni 2019. Ob die Bundesregierung das Programm über den Juni hinaus verlängert, ist noch nicht geklärt. Von den 600 Millionen Euro im Fördertopf steht aktuell noch rund die Hälfte zur Verfügung.

Besteuerung von Elektro-Dienstwagen

Wer sich für ein Elektro- oder Hybridfahrzeug als Dienstwagen entscheidet, versteuert monatlich als geldwerten Vorteil statt 1 Prozent des Listenpreises nur noch 0,5 Prozent. Diese Regelungen gilt für Fahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.

Die Ladeinfrastruktur muss weiter verbessert werden

Ende 2018 gab es rund 16 000 öffentliche und teilöffentliche Ladepunkte– davon 12 Prozent Schnelllader. Hier hat Deutschland nach wie vor Nachholbedarf, sieht doch die „Nationale Plattform für Elektromobilität“ für 2020 einen Bedarf von 70 000 öffentlichen Ladepunkten und 7100 Schnellladesäulen.

Doch wer hofft, dass es endlich auch einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ladesäule in einer privaten Tiefgarage gibt, wird sich weiter gedulden müssen: Zwar haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge zu erleichtern.

Dennoch haben Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern derzeit keine rechtliche Handhabe, um eine eigene private Ladesäule (Wallbox) an ihrem Stellplatz zu installieren. Frühestens nach der Sommerpause ist mit dem Abschlusspapier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu rechnen, die den gesetzlichen Anspruch auf eine Ladesäule in einer privaten Tiefgarage diskutiert.

Elektroautos geben bald auch einen Ton ab

Ab 1. Juli 2019 wird ein verpflichtender Warnton für Elektroautos eingeführt. Ziel ist es, dass Radfahrer, Fußgänger sowie ältere und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer besser auf die bisher leisen Fahrzeuge aufmerksam werden.

E-Scooter kommen 2019 an den Start

2019 sollen endlich auch E-Scooter („Kick-Scooter“) in Deutschland erlaubt werden. Die Verordnung soll möglichst zeitnah kommen. Experten sehen hierin einen Markt, der einen entsprechend umfangreichen Beitrag zur Mobilität der Zukunft beitragen kann. Man erwartet im Geschäft mit der so genannten Mikromobilität in Form von Elektrorollern, E-Bikes und E-Tretroller einen Umsatz von 150 Milliarden Dollar bis zum Jahr 2030 in Europa.

Letzte Änderung: 07.02.2019Webcode: 0123278