Erfolgreiche und bewährte Streitbeilegung

Schnell, unbürokratisch und kostenlos: Die Streitbeilegung in der Kfz-Schiedsstelle. Foto: ©iStock.com/anders

[07.02.2019] Bonn. Die Kfz-Schiedsstellen sind eine Erfolgsgeschichte: Seit fast 50 Jahren haben die Kfz-Innungen mit ihren Schiedsstellen eine freiwillige und branchenspezifische Schlichtung.

Dieses Element des Verbraucherschutzes wurde von der Branche somit lange dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) 2016 eingeführt.

Hier können Kunden ihre Rechte gegenüber Kfz-Betrieben bei Werkstattleistungen und beim Gebrauchtwagenkauf überprüfen lassen und durchsetzen.  An diesem Schiedsverfahren nehmen alle Mitglieder der Kfz-Innungen in Deutschland teil. Diese Betriebe erkennt man am blau-weißen Meisterschild.

Verfahren ist unbürokratisch

Für die Kunden ist das Verfahren zeitsparend, unbürokratisch und kostenlos. Die Anrufung der Schiedsstelle ist dank eines Formblattes unkompliziert. Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass Kunde und Kfz-Betrieb einen Vertrag haben und bestimmte Fristen eingehalten werden.

Die rund 100 Schiedsstellen bundesweit sind unter www.kfz-schiedsstellen.de gelistet. Hier findet man auch die Schiedsanträge zum Herunterladen und alle Informationen zu den Fristen.

Eine Schiedskommission besteht aus Vertretern des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie einem öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Geht es um Reparaturaufträge, ergänzt ein Sachverständiger einer anerkannten Prüforganisation das Team. Die Leitung übernimmt ein zum Richteramt befähigter Vorsitzender.

Kurze Wege bei der Schlichtung

Die Wege der Schlichtung sind kurz. In der Regel nach ein bis drei Monaten haben die Beteiligten ein Schlichtungsergebnis. Doch nur rund zehn Prozent der jährlich etwa 12 000 Schiedsverfahren landen vor der Schiedskommission.

Die meisten Fälle werden bereits im Vorfeld zwischen Schiedsstelle, Kunde und dem Kfz-Meisterbetrieb gütlich geklärt. Und ist der Kunde nach einem Schiedsspruch nicht zufrieden, steht ihm der Klageweg auch nach der Schlichtung noch offen. Für die Kfz-Betriebe ist die Entscheidung bindend.

Die Schlichter werden aktiv, wenn es um Werkstattleistungen und den Gebrauchtwagenkauf geht. Häufige Streitpunkte beim Gebrauchtwagenkauf sind technische Mängel am Fahrzeug, Unfallschäden oder Probleme mit dem Kaufvertrag. Im Werkstattbereich monieren Kunden in der Regel nicht notwendige oder unsachgemäß ausgeführte Reparaturen, aber auch zu hohe Rechnungen.

Ausgeschlossen von der Schlichtung sind Auseinandersetzungen über den Gebrauchtwagenpreis, den Verkauf von Neuwagen und von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen. Keine Chance haben auch Streitigkeiten, die bereits bei Gericht anhängig sind.

Letzte Änderung: 07.02.2019Webcode: 0123236