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Ganz sicher: der Weihnachtsbaum muss mit!

Beim Transport muss der Weihnachtsbaum sicher fixiert werden. Foto: pikselstock/fotolia.com

Bonn. Alle Jahre wieder: Die einen basteln verträumt am Weihnachtsgesteck, die anderen halten Ausschau nach einem Tannenbaum.

Am besten noch im Wald und selbst geschlagen. Doch wie das Prachtexemplar nach Hause bugsieren?

Kein Problem: Auch wenn der Baum mannshoch ist und nicht komplett im Auto verschwindet – es gibt Lösungen.  

Die Vorschriften

Gepackt wird laut Paragraph 22 der Straßenverkehrs-Ordnung so, dass die Ladung „selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen" kann.

Auch die Maße sind definiert: Fahrzeug und Ladung dürfen nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als 4 Meter sein. Nach hinten liegt die Grenze bei 1,50 Meter über das Fahrzeug hinaus.

Beträgt die Wegstrecke weniger als 100 Kilometer, dürfen es auch 3 Meter sein.  

Die Strafen

Ladung nicht verkehrssicher verstaut oder zu lang – das kostet 10 bis 35 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer durch den unsachgemäßen Transport gefährdet, drohen empfindliche Strafen: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Kommt es dadurch zu einem Unfall, erhöht sich die Geldstrafe auf 75 Euro. 

Transport auf dem Dach

Reißfeste Spanngurte halten den Baum festgezurrt auf Dachreling oder Gepäckträger fest. Er darf weder seitlich noch nach vorn über das Fahrzeug hinausragen und die Sicht des Fahrers beeinträchtigen.

Die Spitze zeigt nach hinten. So bleiben die Äste heil, und der Fahrtwind strömt aerodynamisch vorbei. Wer das grüne Nadelwerk in eine Folie hüllt, vermeidet Kratzer im Lack.  

Transport im Auto

Prima, wenn das Bäumchen komplett im Auto verschwindet. Das Grün wird mit Spanngurten fixiert und mit möglichst wenig Spielraum zwischen den Sitzen verkeilt, notfalls die Rücksitze umklappen.

Klar, dass die Mitfahrer noch genug Platz zum Angurten haben müssen und der Fahrer problemlos sehen kann. 

Bei größeren Exemplaren darf der Baum aus dem Kofferraum lugen. Vorausgesetzt, Baum und Hecklappe werden mit Spanngurten ordentlich im Zaum gehalten, Heckleuchten und Kennzeichen müssen erkennbar sein.

Nicht vergessen: Ragt die Traumtanne um mehr als einen Meter über die Rückstrahler hinaus, ist eine Kennzeichnung mit rotem Fähnchen am Tag und roter Leuchte bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht Pflicht.       

Letzte Änderung: 06.12.2018Webcode: 0122624