Radeln im Rausch kann teuer werden

[12.10.2018] Bonn. Autofahrer kennen die Regeln: Mit Alkohol im Blut kann die Fahrt teuer werden, rechtliche und auch gesundheitliche Konsequenzen haben. Aber wissen auch alkoholisierte Radler, was ihnen in diesem Fall blüht? Im vergangenen Jahr war laut Statistischem Bundesamt bei den 79 826 Unfällen mit Beteiligung von Rad- und Pedelecfahrern in 3 587 Fällen Alkohol mit im Spiel.

Die Promillegrenze bei Radlern liegt bei 1,6. Relativ hoch im Vergleich zu Autofahrern, die schon mit 0,5 Promille Alkohol im Blut eine Ordnungswidrigkeit begehen. Da kann man sich schon einige Gläser genehmigen und ganz legal aufs Rad steigen. Irrtum!

Ab 1,6 Promille ist der Führerschein weg

Was viele nicht wissen: Ist diese Grenze überschritten, drohen auch für Radfahrer mit Autoführerschein Konsequenzen. Selbst dann, wenn sie fahrunauffällig unterwegs waren. Neben einem Bußgeld werden 3 Punkte in Flensburg und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) fällig. Bei Nichtbestehen der MPU kann der Führerschein eingezogen und auch ein Radfahrverbot aufgebrummt werden.

Wer jetzt meint, sich genüsslich an die 1,6 Promille-Grenze herantrinken zu können – weit gefehlt. Denn das ist nur die halbe Wahrheit. Fährt der betrunkene Radler auffällig in Schlangenlinie oder baut alkoholisiert einen Unfall, sinkt die Promille-Grenze auf 0,3. Er muss mit einer Strafanzeige rechnen.

Wer feiern will, sollte besser  auf den Nahverkehr oder das Taxi umsteigen. Denn viele verkennen ebenso: Alkohol baut sich langsam ab. Nach durchzechter Nacht bleibt meist eine gehörige Portion Restalkohol im Blut.    

Letzte Änderung: 12.10.2018Webcode: 0121916