Versicherung: eine Frage der Klasse

Wer in der Typ- und Regionalklasse hochgestuft wird, hat ein Sonderkündigungsrecht bei seinem Kfz-Versicherer. Foto: ProMotor.

[12.10.2018] Bonn. Deutschland ist eine Klassengesellschaft – auf die  Fahrzeughalter trifft das hierzulande in jedem Fall zu. Alle Jahre wieder veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Herbst das Typ- und das Regionalklassenverzeichnis.

Beide bestimmen neben anderen fahrerspezifischen Tarifmerkmalen die Höhe der Versicherungsprämie. Generell gilt: Je höher die Klassen, desto teurer die Prämien.

Das Prinzip der Regionalklassen

Zu klären ist: Wo kracht es wie häufig? Und wie teuer sind die Schäden? Für die Regionalstatistik ermittelt der GDV die Schadenbilanzen in der Haftpflicht- und in der Kaskoversicherung in den über 400 deutschen Zulassungsbezirken. Weil die Bilanz vor allem in großen Städten oft sehr unterschiedlich ausfällt, stufen viele Versicherungen die Autofahrer auch nach Postleitzahlen ein. 

Für rund 11 Millionen Autofahrer ändern sich im kommenden Jahr die Einstufungen in der Haftpflichtversicherung.  Gewinner ist der Norden Deutschlands, ganz oben das brandenburgische Uckermark. Verlierer sind die Großstädte mit Berlin an der Spitze und Teile Bayerns.

Das Prinzip der Typklassen

Zu klären ist: Welche Automodelle verursachten in den vergangenen drei Jahren viele, welche wenige Schäden? Und wie hoch waren die Reparaturkosten? Wie bei den Regional- werden auch die Typklassen in der Haftpflicht- und in der Kaskoversicherung mit unterschiedlicher Staffelung ermittelt. Rund 29 000 Fahrzeugmodelle nimmt der GDV unter die Lupe.

Die gute Nachricht: 5,4 Millionen Autofahrer profitieren in der Haftpflichtversicherung von besseren Typklassen, für dreiviertel der rund 40,6 Millionen Autofahrer ändert sich 2019 nichts. Fast 5,7 Millionen Fahrzeughalter müssen künftig dagegen mehr zahlen.

Die Sparpotenziale

  • Wer in der Typ- oder Regionalklasse hochgestuft wird und mehr Beitrag zahlen muss, hat ein Sonderkündigungsrecht einen Monat nach Erhalt des Schreibens und kann zu einem günstigeren Versicherer wechseln. Den Tarifvergleich bieten Internetportale.
  • Neuwagenkäufer sollten bei der Wahl verschiedener Automodelle auch einen Blick auf die Typklassen werfen. Die Unterschiede sind mitunter beträchtlich. Auskunft erteilt der GDV unter www.typklasse.de.
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Letzte Änderung: 12.10.2018Webcode: 0121888