Arztbesuch während der Arbeitszeit
[15.12.2014] Legt der Arbeitnehmer seine Arzttermine in die Arbeitszeit, kostet dies den Arbeitgeber Geld. Denn sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen, ist der Arbeitgeber nach § 616 BGB verpflichtet, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung seiner Vergütung freizustellen, wenn er „aus persönlichen Gründen für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ohne Verschulden an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert“ ist.
Um Diskussionen wegen Arztterminen während der Arbeitszeit zu vermeiden, empfiehlt es sich, entsprechende Ansprüche aus § 616 BGB arbeitsvertraglich auszuschließen.
Mitglieder des Tankstellengewerbes Bayern finden hier ein Informationsblatt zu § 616 BGB, welches Ihnen aufzeigt, wie Sie solche Ausschlüsse formulieren und bei welchen weiteren Anlässen Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung haben.