Betriebliche Ersthelfer
[30.09.2015] Nach dem Arbeitsschutzgesetz und den entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Regelungen ist jeder Unternehmer verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe der Beschäftigten erforderlich sind.
Dazu zählt nicht nur die Zurverfügungstellung von ausreichendem Erste-Hilfe-Material, sondern u.a. auch die Bereitstellung des erforderlichen Personals, sog. betrieblicher Ersthelfer.
Unsere Verbandsmitglieder finden hier eine Reihe von weiteren Informationen und Unterlagen!
Letzte Änderung: 30.09.2015Webcode: 0102299