Die Aufgaben der Innungen

Innungen sind freiwillige, selbstverwaltende Zusammenschlüsse selbstständiger Handwerksmeister des gleichen Berufes - evtl. auch nahestehender Berufe - und treten als Körperschaften des öffentlichen Rechts auf:

  • sie sind für ein bestimmtes Gebiet, meist für mehrere Landkreise bzw. kreisfreie Städte, gebildet.

  • sie vertreten die gewerblichen und politischen Interessen der Kfz-Handwerksbetriebe ihres Gebietes.

  • sie sind Fachorganisationen, die sowohl die Betreuung ihrer Mitglieder in Fachfragen vor Ort sicherstellen, aber auch als Ansprechpartner in allen Fragen von allgemeiner Bedeutung für das Gewerbe fungieren.

  • sie unterhalten branchenspezifische Einrichtungen, wie Innungskrankenkassen etc.

  • sie überwachen die Berufsausbildung und nehmen Gesellen- und Zwischenprüfungen von Mitarbeitern aller Kfz-Betriebe ihres Gebietes ab.

  • sie sprechen die Anerkennung als AU-Werkstatt aus.

  • sie betreiben Schiedsstellen zur außergerichtlichen Klärung strittiger Fragen aus dem Werkstattbereich.

  • sie betreiben Öffentlichkeitsarbeit in ihren räumlichen Geltungsbereichen.

  • sie sind Mitglied im Kraftfahrzeuggewerbe Bayern.